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SBH | Schulbau Hamburg

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

A. Rechtsform

Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg
Landesbetrieb nach § 106 Abs. 1 der LHO (Landeshaushaltsordnung)
An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg

B. Allgemeine Angaben

Der Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg ist als eigenständiger Dienstleister für Bau und Bewirtschaftung von Schulimmobilien tätig. Dieser erbringt seine Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die bewirtschaftete Mietfläche beläuft sich zum Stichtag 31. Dezember 2023 auf rd. Tm² 2.638 (Vorjahr: Tm² 2.584). Die Freie und Hansestadt Hamburg haftet unbeschränkt für die Verbindlichkeiten des Landesbetriebes.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Die Bilanz ist nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB gegliedert (§ 266 HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Unter dem Posten Materialaufwand erfolgt der Ausweis der gesamten Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen. Mit der Aufstellung der Bilanz, der GuV, des Anhangs, der Kapitalflussrechnung, des Lageberichts und der Abrechnung des Wirtschaftsplanes erfüllt der Landesbetrieb Schulbau Hamburg die Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift zu § 106 LHO.

Maßgeblich für die Definition als verbundenes Unternehmen ist gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 106 LHO der Einbezug in den Konzern der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH).

Ansatz, Ausweis und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.

Aufsichtführende Behörde ist die Finanzbehörde Hamburg.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

C. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungs­methoden

1. Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern.

Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn eine voraussichtliche dauerhafte Wertminderung vorliegt.

Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis € 800,00 werden im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben.

2. Unfertige Leistungen

Die abrechenbaren unfertigen Leistungen werden mit bis zum Bilanzstichtag angefallenen Fremdleistungen, Materialaufwendungen sowie Eigenhonoraren bilanziert. Die Ermittlung der Eigenhonorare erfolgt auf der Grundlage der Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Aufgrund der großen Anzahl von Projekten sowie der Steuerungskomplexität werden bei SBH die Eigenhonorare in Form einer prozentualen Pauschale ermittelt.

Die unfertigen Leistungen wurden in Einzelfällen um Abschreibungen gemindert, wenn der voraussichtliche Verkaufserlös die bisher aufgelaufenen und noch entstehenden Aufwendungen unterschreitet. Werden höhere Verluste als bisher aktivierte Herstellungskosten erwartet, werden entsprechende Drohverlustrückstellungen gebildet.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Zur Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken werden die Forderungen um Einzelwertberichtigungen gemindert.

4. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Als aktive Rechnungsabgrenzung wurden grundsätzlich Ausgaben vor dem Abschlussstichtag berücksichtigt, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen und die Beträge nicht geringfügig sind.

5. Eigenkapital

Eigenkapital ist die Ausstattung mit dauerhaftem Kapital, das nicht mit einer Rückzahlungsverpflichtung belastet ist. Der Dienstleister Schulbau Hamburg wurde bei Gründung zum 1. Januar 2013 mit keinem Eigenkapital ausgestattet.

6. Sonderposten

Sonderposten sind Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen. Sie werden zum Nennwert in die Bilanz eingestellt. Schulbau Hamburg wendet durchgängig das Bruttoverfahren an. Das heißt, dass eine Passivierung in Höhe des Zuwendungsbetrages erfolgt und entsprechend der Nutzungsdauer des jeweiligen Anlagegutes aufgelöst wird.

7. Rückstellungen

Alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten sind in den Rückstellungen berücksichtigt. Die Bildung erfolgte in Höhe des Erfüllungsbetrages und nach sorgfältiger kaufmännischer Beurteilung.

Die Sabbatjahrverpflichtung wird versicherungsmathematisch durch die ABV – Aktuar- und Beratungsgesellschaft für betriebliche Versorgung mbH ermittelt. Hierbei werden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt.

Der bei der Ermittlung der Sabbatjahrverpflichtungen zum Abschlussstichtag verwendete Rechnungszinssatz beträgt 1,2 % p. a. (Vorjahr: 0,46 % p. a.). Weiterhin wird eine Gehaltsdynamik von 2,0 % p. a. berücksichtigt.

Ab dem Jahresabschluss 2014 werden keine Rückstellungen für Pensionen bei den Landesbetrieben gebildet, da der Kernhaushalt die Leistungspflicht gegenüber den Versorgungsempfängerinnen und -empfängern zu erfüllen hat.

Die Rückstellungen betreffen überwiegend ausstehende Rechnungen für Bau- und Bewirtschaftungskosten, deren Ermittlung vor allem auf dem zum Bilanzstichtag geschätzten Bautenstand der unfertigen Leistungen sowie auf dem geschätzten Verbrauch bezogener Betriebskosten beruht. Außerdem werden Drohverlustrückstellungen gebildet.

8. Verbindlichkeiten

Die unter den Verbindlichkeiten ausgewiesenen erhaltenen Anzahlungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstigen Verbindlichkeiten werden zum Stichtag ermittelt und mit dem Erfüllungsbetrag in die Bilanz eingestellt.

Für langfristige Instandhaltungs- und Rückbauverpflichtungen werden Entgelte als erhaltene Anzahlungen vereinnahmt. Hiermit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Zeitpunkt des Entgeltflusses und der Leistungserbringung zeitlich auseinanderfallen.

9. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden vor dem Bilanzstichtag eingegangene Einzahlungen ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

D. Erläuterungen zum Jahresabschluss

1. Erläuterungen zur Bilanz

1.1. Anlagevermögen

Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens im Anlagenspiegel ist integraler Bestandteil des Anhangs.

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ENTWICKLUNG DER ANSCHAFFUNGS- / HERSTELLUNGSKOSTENENTWICKLUNG DER ABSCHREIBUNGENBUCHWERTE
Stand am 1.1.2023 Zugang Abgang Umbuchung Stand am 31.12.2023 Stand am 1.1.2023 Zugang Umbuchung Abgang Stand am 31.12.2023 Stand am 31.12.2023Stand am 31.12.2022
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Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Lizenzen 4.253.514,07305.761,25 0,000,00 4.559.275,32 2.524.520,32 499.728,20 0,00 0,00 3.024.248,52 1.535.026,801.728.993,75
Geleistete Anzahlungen 605.670,64313.045,52–5.200,00 0,00 913.516,16 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 913.516,16605.670,64
4.859.184,71618.806,77–5.200,00 0,00 5.472.791,48 2.524.520,32 499.728,20 0,00 0,00 3.024.248,52 2.448.542,962.334.664,39
Sachanlagen
Bauten für eigene Zwecke und grundstücksgleiche Rechte
Kaufcontainer2.284.850,16 0,00 0,000,00 2.284.850,16 1.849.868,30 162.986,990,00 0,002.012.855,29 271.994,87434.981,86
Grundstücke und Außenanlagen2.038.422,49 31.781,66 0,000,00 2.070.204,15 1.001.041,98 193.156,67 0,00 0,00 1.194.198,65 876.005,501.037.380,51
Sonstige bauliche Maßnahmen7.132.723,26 3.495.046,82 0,000,00 10.627.770,08 3.204.892,14 1.908.102,60 0,00 0,00 5.112.994,74 5.514.775,343.927.831,12
11.455.995,913.526.828,48 0,000,00 14.982.824,39 6.055.802,42 2.264.246,26 0,00 0,00 8.320.048,68 6.662.775,715.400.193,49
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Technische Anlagen1.053.466,64 87.225,97 0,00162.787,71 1.303.480,32 388.596,56 101.734,80 0,00 0,00490.331,36 813.148,96664.870,08
Betriebs- und Geschäftsausstattung4.142.840,52 348.573,80 0,000,00 4.491.414,32 2.450.131,50 383.859,09 0,00 0,00 2.833.990,59 1.657.423,731.692.709,02
Geringwertige Wirtschaftsgüter 0,00 172.522,34–172.522,34 0,00 0,00 0,00 172.522,34 0,00–172.522,34 0,00 0,000,00
5.196.307,16 608.322,11–172.522,34162.787,71 5.794.894,64 2.838.728,06 658.116,23 0,00–172.522,34 3.324.321,95 2.470.572,692.357.579,10
Anlagen im Bau310.587,51 302.634,79–57.470,90 -162.787,71 392.963,69 0,00 104.353,56 0,00 0,00 104.353,56 288.610,13310.587,51
16.962.890,58 4.437.785,38–229.993,240,00 21.170.682,72 8.894.530,48 3.026.716,05 0,00–172.522,34 11.748.724,19 9.421.958,538.068.360,10
Summe Anlagevermögen21.822.075,29 5.056.592,15–235.193,24 0,00 26.643.474,20 11.419.050,80 3.526.444,25 0,00–172.522,34 14.772.972,71 11.870.501,4910.403.024,49

Im Jahr 2023 wurde eine außerplanmäßige Abschreibung i. H. v. T€ 104 vorgenommen.

1.2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr grundsätzlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen gegenüber dem Kernhaushalt der FHH i. H. v. T€ 1.979 (Vorjahr: T€ 5.818) enthalten. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen i. H. v. T€ 294.268 (Vorjahr: T€ 171.545) gegenüber voll konsolidierten Unternehmen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen mit T€ 296.392 (Vorjahr: T€ 171.685) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

1.3. Sonstige Rückstellungen

Die detaillierte Zusammensetzung der sonstigen Rückstellungen von insgesamt T€ 252.419 (Vorjahr: T€ 214.077) im Rückstellungsspiegel ist integraler Bestandteil des Anhangs.

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Stand 1.1.2023VerbrauchAuflösungUmbuchungZuführung Stand 31.12.2023
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Rückstellungen für Resturlaub
und Überstunden
3.835.716,183.835.716,180,000,003.732.598,463.732.598,46
Rückstellungen Inflationsausgleich0,000,000,000,001.711.496,171.711.496,17
Rückstellungen Sabbat162.183,00118.954,000,000,005.588,0048.817,00
Rückstellungen für ausstehende
Rechnungen, unfertige Erzeugnisse
28.433.576,0927.347.708,02271.089,26–58.050,9588.840.455,1689.597.183,02
Rückstellungen für ausstehende
Rechnungen, fertige Erzeugnisse
97.011.189,8250.267.501,8613.380.094,7258.050,9580.754.423,90114.176.068,09
Rückstellungen Instandhaltung nach
Prüfverordnung
780.000,00770.595,539.404,470,001.020.000,001.020.000,00
Rückstellungen Bewirtschaftung14.383.000,0013.790.525,82592.474,180,0017.790.000,0017.790.000,00
Rückstellungen geplante Instandhaltung9.444.499,527.505.583,771.874.396,420,008.214.665,838.279.185,16
Rückstellungen kleine Instandhaltung1.390.000,001.375.956,3114.043,690,001.560.000,001.560.000,00
Rückstellungen Verwaltung207.511,50151.874,7830.636,720,00427.027,72452.027,72
26.205.011,0223.594.536,212.520.955,480,0029.011.693,5529.101.212,88
Rückstellungen Prozesskosten1.179.209,212.011,91776.391,310,0070.759,13471.565,12
Rückstellungen Drohverlust57.249.739,3830.082.403,3319.237.103,350,005.650.045,2213.580.277,92
Summe sonstige Rückstellungen214.076.624,70135.248.831,5136.185.634,120,00209.777.059,59252.419.218,66

1.4. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:

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Gesamtbis 1 Jahr1–5 Jahre*ab 5 Jahre
in T€
in T€
in T€
in T€
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen16.753016.7530
Vorjahr17.9132.00015.9130
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen3.9173.91700
Vorjahr3.1223.12200
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, voll konsolidiert im FHH-Konzern258.006258.00600
Vorjahr95.15595.15500
Verbindlichkeiten gegen sonstige verbundene Unternehmen54454400
Vorjahr72472400
Sonstige Verbindlichkeiten606000
Vorjahr666600
Summe279.281262.52816.7530
Vorjahr116.980101.06715.9130

* Es handelt sich um Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, voll konsolidiert im FHH-Konzern, sind sonstige Verbindlichkeiten i. H. v. T€ 254.763 (Vorjahr: T€ 91.976), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen i. H. v. T€ 2.168 (Vorjahr: T€ 2.022) sowie noch nicht verwendete Investitionszuschüsse i. H. v. T€ 1.075 (Vorjahr: T€ 1.157) enthalten. In den Verbindlichkeiten gegenüber sonstigen verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen i. H. v. T€ 544 (Vorjahr: T€ 724) enthalten.

In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, voll konsolidiert im FHH-Konzern, sind Verbindlichkeiten gegenüber dem Kernhaushalt der FHH i. H. v. T€ 256.579 (Vorjahr: T€ 93.919) enthalten. Das Kassenkonto Kasse.Hamburg ist mit einer Höhe von T€ 254.763 (Vorjahr T€ 91.976) Bestandteil dieser Position.

2. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

2.1. Umsatzerlöse

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20232022
in T€
in T€
583.979475.690
davon Erlöse aus Bauleistungen/Sanierungen 339.370243.956
davon Erlöse Leistungsentgelt II237.182226.440
davon Kostenerstattungen durch Behörden und Sonstiges6.3704.236
davon Geschäftsbesorgung1.0581.058

Die Umsatzerlöse wurden wie im Vorjahr vollständig im Inland erbracht.

2.2. Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen i. H. v. T€ 36.186 (Vorjahr: T€ 30.093) und aus Zuschreibungen im Vorratsvermögen i. H. v. T€ 6.303 (Vorjahr: T€ 4.102) enthalten. Weitere periodenfremde Erträge bestehen im Berichtsjahr i. H. v. T€ 758 (Vorjahr: T€ 288).

2.3. Personalaufwand

Im Personalaufwand sind Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung i. H. v. T€ 4.776 (Vorjahr: T€ 4.417) enthalten.

E. Sonstige Angaben

1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus Leasingverträgen, Dienstleistungsverträgen oder Mietverträgen entstehen dem Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg künftig finanzielle Verpflichtungen i. H. v. T€ 12.723. Die Laufzeit der Verträge liegt zwischen 2024 bis 2029. Für das Geschäftsjahr 2024 wird die finanzielle Verpflichtung T€ 2.829 betragen. Darüber hinaus bestehen keine nennenswerten sonstigen finanziellen Verpflichtungen und keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB.

2. Personal

Im Jahresdurchschnitt 2023 beschäftigte SBH folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

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2023202320222022
Beschäftigte
Anteil in %
Beschäftigte
Anteil in %
Arbeitnehmer/innen977 986
davon Teilzeit21121,621521,8
davon Frauen28028,729229,6
Beamte/innen43 42
davon Teilzeit1023,31126,2
davon Frauen1841,91945,2
Studenten/innen im dualen Studium11 10
davon Frauen545,5440,0
Versorgungsempfänger/innen421 421
SBH gesamt1.031 1.038
davon Teilzeit22121,422621,8
davon Frauen30329,431530,3
Schwerbehindertenquote 15,4 16,0

In Teilbereichen erfolgt über die SBH-GMH-Innen-GbR ein Ressourcenaustausch. SBH erhält von der FHH einen Zuschuss für Versorgungszuschläge, sodass SBH durch die Versorgungsbezüge nicht belastet ist.

3. Geschäftsführer

Als Geschäftsführerin vom Landesbetrieb Schulbau Hamburg war für das Geschäftsjahr 2023 Frau Mandy Herrmann, Hamburg, bestellt.

Gemäß Nr. 1.6.3.3 der VV zu § 106 LHO ist § 285 Abs. 9 HGB (Angabe über Bezüge der Geschäftsführer) nicht anzuwenden.

4. Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat besteht aus folgenden Mitgliedern, die keine Bezüge erhielten:

  • Herrn Dr. Andreas Dressel, Senator und Präses der Finanzbehörde, Vorsitzender,
  • Herrn Staatsrat Rainer Schulz (Behörde für Schule und Berufsbildung), stellvertretender Vorsitzender,
  • Herrn Staatsrat Christoph Holstein (Behörde für Inneres und Sport),
  • Frau Staatsrätin Dr. Eva Gümbel (Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke),
  • Frau Dr. Isabella Niklas (HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH),
  • Frau Dr. Barbara Jacobs (Finanzbehörde), bis 30. September 2023,
  • Herrn Nils Grohmann (Finanzbehörde), ab 1. Oktober 2023,
  • Frau Susanne Metz (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen),
  • Herrn Thomas Weiße (Beschäftigtenvertreter SBH),
  • Herrn Klaus Lüpnitz (Beschäftigtenvertreter SBH).

5. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit unterhält der Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg Geschäftsbeziehungen zu Behörden, Bezirksämtern, Landesbetrieben, Sondervermögen sowie öffentlichen Unternehmen der FHH. Hierbei handelt es sich um Geschäfte mit und zwischen mittel- und unmittelbar in 100 %igem Anteilsbesitz stehenden Unternehmen, die in den Konzernabschluss der FHH einbezogen sind.

Darüber hinaus steht der Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg auch in Geschäftsbeziehungen mit privaten Geschäftspartnern sowie Einheiten, die nicht in 100 %igem Anteilsbesitz der FHH stehen.

Gemäß den VV zu den §§ 61, 63 und 64 LHO haben grundsätzlich alle Geschäfte zu marktüblichen Bedingungen zu erfolgen. In Einzelfällen können jedoch im staatlichen Interesse gemäß Vorgabe der Aufsicht führenden Behörde oder von Senat und Bürgerschaft aufgrund politischer Absichten und Zielsetzungen Leistungsbeziehungen zustande kommen, die nicht zu marktüblichen Konditionen erfolgen. Derartige Leistungen – hier z. B. insbesondere Überlassungen zur unentgeltlichen Nutzung, Überlassungen oder Veräußerungen unter Wert oder unentgeltliche Veräußerungen – sind regelhaft im Wege der Feststellung des Haushaltsplanes der FHH oder im Einzelfall durch gesonderte Drucksachen von Senat und Bürgerschaft zu genehmigen und im jeweiligen Haushaltsbeschluss zu veröffentlichen.

Bei SBH erfolgen, unter Berücksichtigung der zuvor dargestellten möglichen Einschränkungen, alle Geschäfte zu marktüblichen Bedingungen.

6. Abschlussprüfungs­honorar

Das von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft berechnete Gesamthonorar für Prüfungsleistungen des Jahresabschlusses 2023 beträgt T€ 25.

7. Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss 2023 i. H. v. T€ 6.472 wird in Abstimmung mit der Finanzbehörde Hamburg auf neue Rechnung vorgetragen.

Hamburg, 28. März 2024

SBH | Schulbau Hamburg

Mandy Herrmann
Geschäftsführerin